Parteitagsmitglieder im Sinne dieser Einladung sind:

Geschäftsordnung für die Verhandlungen des Unterbezirksparteitages

  1. Stimmberechtigte Mitglieder des Unterbezirksparteitages sind die in den Ortsvereinen und auf der Betriebsgruppenkonferenz sowie von den Jusos gewählten Delegierten.
  2. Der Unterbezirksparteitag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des Unterbezirksparteitages anwesend oder die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt worden ist.
  3. Die Beschlüsse des Unterbezirksparteitages werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
  4. Die Wahlen erfolgen nach der Wahlordnung der Partei.
  5. Die Redezeit für Diskussionsredner beträgt fünf Minuten.
  6. Diskussionsredner erhalten in der Reihenfolge ihrer Wortmeldungen das Wort. Die Wortmeldungen sind schriftlich einzureichen.
  7. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden. Die Abstimmung über Anträge zur Geschäftsordnung erfolgt, nachdem ein Redner für und einer gegen den Antrag gesprochen hat. Die Antragsteller erhalten außer der Reihenfolge der Diskussionsredner das Wort. Die Redezeit in Geschäftsordnungsdebatten beträgt drei Minuten.
  8. Initiativanträge können gestellt werden, soweit sie sich mit einem Thema oder einer Situation beschäftigen, die erst nach Ende der Antragsfrist eingetreten ist. Sie sind schriftlich formuliert und mit der Unterschrift von 20 Delegierten aus fünf Ortsvereinen dem Unterbezirksparteitag einzureichen.
  9. Persönliche Bemerkungen sind nur am Schluss des Tagesordnungspunktes zulässig.

Wahlordnung (WO) für die Wahlen zum Unterbezirksparteitag

  1. Die Wahl des Unterbezirksvorstandes erfolgt durch den Parteitag mittels Stimmzettel in fünf Wahlgängen. Hintereinander werden gewählt:
    - Im ersten Wahlgang die/der Vorsitzende.
    - Im zweiten Wahlgang die zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
    - Im dritten Wahlgang die Schatzmeisterin / der Schatzmeister.
    - Im vierten Wahlgang die Seniorenbeauftragte / der Seniorenbeauftragte.
    - Im fünften Wahlgang die 12 Beisitzerinnen und Beisitzer des Unterbezirksvorstandes.
  2. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Haben die Kandidatinnen, die Kandidaten diese Mehrheit nicht erhalten, so findet ein weiterer Wahlgang statt. Gewählt sind dann die Kandidatinnen, die Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Bei Stimmgleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmgleichheit entscheidet das Los.
  3. Im Übrigen gilt die Wahlordnung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.