SPD
Ortsverein Eickel
Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Ziel der Europäischen Union ist es, eine immer engere Zusammengehörigkeit der Staaten und Völker in Europa zu erreichen und den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu sichern. Gemäß Artikel 14 Absatz 2 EG-Vertrag umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Dienstleistungen und die Niederlassungsfreiheit gewährleistet sind. Die Beseitigung der Schranken für die Entwicklung grenzüberschreitender Dienstleistungstätigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten ist ein wichtiges Mittel für ein stärkeres Zusammenwachsen der Völker Europas und die Förderung eines ausgewogenen und nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts.
Zur Information hat unser Europabeauftragte Christian Kleine-Krabbe uns den
Text des Entwurfs zur Verfügung gestellt.
Interessant daran ist nicht nur der Gesetzestext, sondern auch die
Änderungsanträge, insbesondere deren Begründungen.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates uber Dienstleistungen im Binnenmark
Nach zweijährigen Beratungen hat das Europäische Parlament in Erster Lesung über die heftig umstrittene EU-Dienstleistungsrichtlinie abgestimmt. Mit großer Mehrheit wurde der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission substanziell geändert. Ziel bleibt es, Hindernisse für den freien Verkehr von Dienstleistungen zu beseitigen und einen Binnenmarkt für Dienstleistungen zu schaffen, dabei aber die sozialen Rechte und Standards in den Mitgliedsstaaten unangetastet zu lassen. Unter anderem wurde klar gestellt, dass das nationale Arbeitsrecht auch weiterhin gilt.
Nun muss die Kommission einen veränderten Vorschlag vorlegen, der Grundlage für die weiteren Verhandlungen im Ministerrat sein wird. Sobald dieser seinen Gemeinsamen Standpunkt beschlossen haben wird, kommt dieser zurück ins Parlament zu dessen Zweiten Lesung.
Warum Bäcker über den Bolkestein stolpern
taz NRW vom 4.2.2006, S. 2, 114 Z.
(TAZ-Bericht), MARTIN TEIGELER
Politiker streiten über die Auswirkungen der
EU-Dienstleistungsrichtlinie. Aber wofür steht eigentlich "Bolkestein"?
Wer ist Bolkestein?
Frits Bolkestein wurde 1933 in Amsterdam geboren. Der Vater, ein Richter, war
vier Jahre Häftling im Konzentrationslager Buchenwald. Nach einer Karriere als
Shell-Manager ging Bolkestein als Mitglied der rechtsliberalen "Volkspartij voor
Vrijheid en Democratie" (VVD - Volkspartei für Freiheit und Demokratie) in die
Politik. 1982 wurde er Außenhandelsminister. Der wirtschaftsliberale Bolkestein
betrieb eine harte Konsolidierungspolitik. In den Folgejahren zählte er in
weiteren Kabinettsämtern und als Fraktionschef der VVD zu den bekanntesten
Politikern in Holland. Nach seinem Rücktritt 1998 wurde er 1999 von der
niederländischen Regierung als EU-Kommissar für den Binnenmarkt nominiert. In
Brüssel kämpfte Bolkestein für freien Wettbewerb, was ihm den Ideologievorwurf
einbrachte. Bis zum Ende seiner Amtszeit 2004 konnte er sein wichtigstes
Projekt, eine neoliberale Dienstleistungsrichtlinie, nicht umsetzen.
Was genau ist diese "Bolkestein"-Richtlinie?
Mit der von Bolkestein vor gut zwei Jahren erarbeiteten Richtlinie will die
EU-Kommission für die Dienstleistungen jenen europaweiten Binnenmarkt schaffen,
von dem die Industrie bereits seit mehr als zehn Jahren profitiert. "Bolkestein"
soll auf einen Schlag einheitliche Rahmenbedingungen für Dienstleistungen, vom
Einzelhandel über freie Berufe wie Architekten bis hin zu Autovermietungen,
Unternehmensberatern und Wachdiensten schaffen. Die Kommission erhofft sich
davon einen großen Wachstumsschub durch ein breiteres Angebot und mehr
Konkurrenz. Umstritten ist insbesondere das Herkunftslandprinzip, nach dem bei
Dienstleistern, die im EU-Ausland arbeiten, die Sozialstandards und Löhne ihres
Heimatlandes gelten sollen.
Was wären die Folgen?
Frisöre, Altenpfleger oder Bäcker aus den neuen osteuropäischen EU-Ländern
würden dann nach den Tarif- und Sicherheitsvorschriften ihrer Heimat in der
ganzen EU arbeiten können. Die Anbieter in Hochlohnländern wie Deutschland oder
Frankreich kämen durch die neue Dumping-Konkurrenz unter Druck.
Wer ist gegen die Richtlinie?
Seit der Vorstellung der Pläne durch den damaligen Kommissar Bolkestein laufen
Gewerkschaften, attac und linke Gruppen Sturm gegen die Richtlinie. Im Jahr 2005
forderten der französische Staatspräsident Jacques Chirac und der damalige
Bundeskanzler Gerhard Schröder soziale Korrekturen bei "Bolkestein". Seitdem
wird der Entwurf schrittweise von der EU-Kommission entschärft.
Gibt es Kompromisschancen?
Seit einigen Tagen gibt es einen neuen Kompromissvorschlag. Danach wäre es den
Staaten erlaubt, das Herkunftslandprinzip unter bestimmten Bedingungen
einzuschränken. Die Länder, in denen eine Dienstleistung erbracht wird, wären
für die Kontrolle der Anbieter zuständig. Die Kommission wollte dies den
Heimatbehörden überlassen. Zudem sollen einzelne Branchen wie das gesamte
Gesundheitswesen von der Geltung der Richtlinie ausgenommen werden.
Wann wird entschieden?
Am 14. Februar stimmt das Europäische Parlament über die Richtlinie ab. Wenige
Tage vorher, am 11. Februar, planen der Deutsche und der Europäische
Gewerkschaftsbund Großkundgebungen in Berlin und anderen Hauptstädten.
Protest gegen Dumpinglöhne
taz NRW vom 4.2.2006, S. 2, 105 Z.
(TAZ-Bericht), MARTIN TEIGELER
Parteien, Gewerkschaften und linke Gruppen aus ganz NRW demonstrieren gegen geplante "Bolkestein"-Richtlinie der EU. Schwarz-Gelb unterstützt Deregulierung bei Dienstleistungen.
Den Anfang macht die Wahlalternative WASG. Heute Vormittag demonstriert die kleine Linkspartei am Grenzübergang Glanerbrug in Gronau gegen die geplante Dienstleistungsrichtlinie der EU. Zu der Demo im Münsterland haben sich auch Globalisierungsgegner aus den Niederlanden angekündigt. Die Protestaktion steht unter dem Motto: "Stoppt EU-Richtlinie - Grenzenlos gegen Sozialdumping". Nach der Kundgebung ist ein Trauerzug geplant, der zum Grenzübergang führen wird.
Weil sich das EU-Parlament Mitte Februar mit der Richtlinie beschäftigen wird, planen Parteien, Gewerkschaften, attac und linke Gruppen aus vielen NRW-Städten in den nächsten Tagen zahlreiche Aktionen gegen die Brüsseler Pläne. Die nach dem früheren niederländischen EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein benannte Richtlinie ist seit Jahren eines der umstrittensten Projekte europäischer Politik. Die Dienstleistungsdirektive soll die Bedingungen für einen freien Dienstleistungsverkehr in EU-Europa regeln (siehe unten). Kritisiert wird vor allem das darin enthaltene so genannte Herkunftslandprinzip. Danach gelten für Firmen, die ihre Dienstleistungen in anderen EU-Ländern anbieten, etwa bei der Bezahlung ihrer Mitarbeiter die Bedingungen ihres Landes.
"Mit Bolkestein werden nicht die höchsten Beschäftigungs-Standards Maßgabe für Dienstleistungen, sondern die niedrigsten. Das wird zu mehr Gewinnen bei den Konzernen, aber zu weniger Rechten bei der Bevölkerung führen - und zu geringerer Qualität", sagt Ralf Bindel von attac Ruhrgebiet. "Wir wollen eine Angleichung von Arbeits- und Lohnstandards, Verbraucherschutz und ökologische Standards nach oben - in Nord und Süd, Ost und West." Dies müsse demokratisch reguliert werden.
Auch der NRW-Landtag beschäftigte sich unlängst mit dem Thema Bolkestein. Einem Antrag der Grünen, das Herkunftslandprinzip abzulehnen, konnten sich die Regierungsfraktionen CDU und FDP nicht anschließen. "Ich habe ein wenig den Verdacht, hinter diesem Antrag steht eigentlich der Wunsch, die Liberalisierung des Dienstleistungsbereichs generell zu verhindern. Dem kann die Landesregierung nicht folgen", sagte NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben. Während die CDU immerhin Korrekturen an den Entwürfen forderte, zeigte sich der liberale Koalitionspartner begeistert von der Richtlinie. "Gerade NRW wird von der Dienstleistungsrichtlinie in hohem Maße profitieren", so der FDP-Abgeordnete Dietmar Brockes. Viele wettbewerbsfähige mittelständische Unternehmen wollten "endlich die Wachstumschancen nutzen, die für sie im großen europäischen Markt zu erzielen sind".
Die SPD-Opposition im Landtag drängt hingegen in Absprache mit den SPD-Bundesministern auf weitreichende Nachbesserungen der EU-Vorlage. Wolfram Kuschke, SPD-Landtagsabgeordneter und Ex-NRW-Europaminister: "Das Herkunftslandprinzip sollte komplett fallen."
"Marktöffnung light" als Minimalkompromiss
WAZ vom 17. Februar 2006, Kommentar von Tobias Blasius
Europas Dienstleistungsrichtlinie
Europapolitik vollzieht sich gewöhnlich im Schutzraum des öffentlichen Desinteresses. Das hat für die Brüsseler Akteure eine bequeme Seite: Die komplizierten Entscheidungsprozesse werden zumeist erst hinterfragt, wenn es zu spät ist.
Der Ärger um die vor Jahren verabschiedeten Feinstaub-Bestimmungen gibt Zeugnis von dieser verzögerten Wahrnehmung bei den Betroffenen der EU-Gesetzgebungsarbeit. Insofern markiert die Dienstleistungsrichtlinie, die am Donnerstag vom Europaparlament in erster Lesung angenommen wurde, einen krassen Wechsel in der europäischen Debattenkultur: Selten zuvor wurde ein Brüsseler Projekt so rechtzeitig, so emotional und kontrovers von Bürgern, Verbänden, Gewerkschaften und nationalen Politikern diskutiert wie die Marktöffnung im Servicesektor. Wer sich eine wache europäische Öffentlichkeit wünscht, kann sich über diese Anteilnahme nur freuen.
Leider zeigten sich die EU-Institutionen im Umgang mit all den Fragen, Ängsten und Unterstellungen aus den Mitgliedsstaaten überfordert. Hilflos sahen sie zu, wie die Dienstleistungsrichtlinie teils aus Unwissenheit, teils aus populistischem Kalkül zum Symbol einer herzlosen, neoliberalen Europapolitik stilisiert wurde.
Dabei soll das als "Wettbewerbsorgie" diffamierte Gesetzeswerk lediglich den grenzüberschreitenden Dienstleistungsmarkt entbürokratisieren, um Wachstum zu fördern. Architekten, Handwerker und Wartungsingenieure sollen nicht länger mit unsinnigen Vorschriften gegängelt werden, wenn sie im EU-Ausland einen Auftrag annehmen wollen. Davon profitiert nicht nur der oft bemühte polnische Billigarbeiter, sondern auch der deutsche Baukran-Betreiber, der in Belgien mit absurden Prüfanforderungen vom Markt gedrängt wird.
Die Gültigkeit lokaler Lohn- und Sozialstandards stand nie in Frage. Wenn von interessierter Seite das Drohszenario der allgegenwärtigen osteuropäischen Dumping-Konkurrenz entworfen wurde, landeten regelmäßig illegale Tagelöhner, Scheinselbstständige und Schwarzarbeiter in ein und demselben Topf mit der Aufschrift "Dienstleistungsrichtlinie".
Aufgeschreckt vom vermeintlichen "Europaverdruss" stutzten die EU-Parlamentarier die Dienstleistungsrichtlinie nun eilig zu einem Minimalkompromiss der Marke "Marktöffnung light" zusammen. Immerhin: Er wird einige schikanöse Hürden abbauen, mit denen sich die Mitgliedsstaaten noch immer abschotten. Ein großer Wurf wie einst beim freien Waren- und Kapitalverkehr kann aus dieser Vorlage gleichwohl nicht wachsen. Aus Furcht vor dem Bürgerzorn wollte man das delikate Thema bloß schnell vom Tisch haben. Dabei wäre es zwei Jahre nach der großen EU-Osterweiterung an der Zeit gewesen, die Erfordernisse des gewachsenen Binnenmarktes klarer und mutiger zu benennen.
Billiglöhner, bitte draußen bleiben
WAZ vom 17. Februar, Christina Wandt
Arbeitsminister Müntefering plant nach Öffnung der EU-Märkte ein Gesetz gegen Lohndumping.
Wirtschaftsminister Glos sieht dagegen keinen akuten Handlungsbedarf
Berlin. Viel haben Franz Müntefering und Wirtschaftsminister Michael Glos am Donnerstag nicht zu sagen, aber sie sagen es zusammen. Seit an Seit geben der sozialdemokratische Arbeitsminister und der christsoziale Wirtschaftsminister eine kurze Pressekonferenz zur Dienstleistungsrichtlinie. Der Beweis großkoalitionärer Harmonie gelingt dabei nur unzureichend, denn die Minister setzen recht unterschiedliche Schwerpunkte.
Gewiss sind beide froh, dass sich das Europaparlament in dieser heiklen Frage auf einen Kompromiss verständigt hat. Demnach könnten europäische Dienstleister in Zukunft in jedem EU-Land ihre Arbeit anbieten. Aber das Herkunftslandprinzip, nach dem die Anbieter nur den Regeln ihres Heimatlandes unterworfen gewesen wären, ist aus der Richtlinie gestrichen. Kritiker hatten gewarnt, dieses Prinzip werde zu Sozial- und Lohndumping führen. Also betont der Wirtschaftsminister, dass es sich um einen "Kompromiss der breiten Mitte" handele, aber natürlich werde auch die entschärfte Richtlinie für einen "besseren Zugang zu den Märkten" sorgen.
Im Grundsatz lobt auch der Arbeitsminister den Kompromiss, doch Müntefering reicht die Streichung des Herkunftslandprinzips nicht aus. Wer wirkungsvoll gegen Lohndumping vorgehen wolle, müsse den Niedriglohnsektor national regeln, etwa durch eine Ausweitung des Entsendegesetzes oder einen Mindestlohn. Konkreter wird Müntefering nicht, aber Glos stoppt auch solche Gedankenspiele: "Ob weitere Maßnahmen nötig sind, müssen wir zunächst sehr sorgfältig prüfen." Genau das wird eine von Müntefering geleitete Arbeitsgruppe tun, die im Herbst ihre Vorschläge vorlegen will.
Es bestehe aber keine Eile, beschwichtigt Müntefering. Zwar könnte die Richtlinie, die nun noch von der europäischen Kommission und dem Ministerrat abgesegnet werden muss, bis zum Sommer verabschiedet werden. Für die Umsetzung in deutsches Recht gebe es aber eine zwei- bis dreijährige Frist. Also sagt der Vizekanzler, der seinen Koalitionspartner wohl nicht zu sehr überfordern will: "Wir haben Zeit".
Andere Sozialdemokraten bestreiten das. So weist die stellvertretende Fraktionschefin Angelica Schwall-Düren darauf hin, dass es in vielen Bereichen schon jetzt eine weitgehende Freizügigkeit innerhalb der EU gebe. Auf den Schlachthöfen habe man bereits erlebt, zu welchen sozialen Verwerfungen das führen könne. Darum müsse noch vor Inkrafttreten der Dienstleistungsrichtlinie gehandelt werden: "Es darf keine Billigkonkurrenz entstehen, die Löhne drückt und heimische Arbeitsplätze vernichtet."
Auch Schwall-Düren hält eine Ausweitung des Entsendegesetzes für sinnvoll; allerdings sei das nur in Branchen möglich, in denen es einen Tarifvertrag gebe. Wo das nicht der Fall sei, könne man über einen Mindestlohn nachdenken. Grundsätzlich sei es erfreulich, dass man sich mit der Union im Koalitionsvertrag darauf verständigt habe, Maßnahmen zur Regelung des Niedriglohnsektors zu prüfen. "Die Union sieht zunehmend die Notwendigkeit, dass der Staat regelnd eingreifen muss, damit die Menschen existenzsichernde Löhne bekommen". Da habe sich der Koalitionspartner wirklich bewegt, freut sich Schwall-Düren: "Bislang war das für die ein Tabuthema."
Was von Bolkestein übrig blieb
WAZ vom 17. Februar 2006, afp
Die Kernpunkte der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Das Herkunftslandprinzip ist gestrichen
Straßburg. Die vom Europaparlament am Donnerstag nach langem Tauziehen in erster Lesung verabschiedete Dienstleistungsrichtlinie soll es Klempnern, Frisören oder Übersetzern erleichtern, überall in der Europäischen Union tätig zu werden. Sie ist aber nicht mehr annähernd so liberal, wie sie der frühere EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein konzipiert hatte. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Mit dem Herkunftslandprinzip ist der strittigste Punkt wieder gestrichen worden. Er sah vor, dass Dienstleister vorwiegend die Gesetze ihres eigenen Landes einhalten müssen und nicht die des Landes, in dem sie vorübergehend tätig werden. Nun gelten grundsätzlich die Standards des Ziellandes. Dazu zählen zum Beispiel auch die Verbraucherschutzgesetze.
Die Richtlinie hat zum Ziel , auch für Dienstleister einen funktionierenden Binnenmarkt zu schaffen. Dazu sollen Schikanen und Hürden abgeschafft werden, die vom Europäischen Gerichtshof in rund 150 Urteilen beanstandet wurden. Der geplanten Neuregelung zufolge kann etwa eine deutsche Installationsfirma in Portugal künftig Klimaanlagen bauen, ohne sich dort in ein Unternehmensregister einzutragen. Die EU-Staaten werden grundsätzlich verpflichtet, Dienstleistern aus anderen EU-Staaten ihren Markt zu öffnen. Auflagen dürfen sie in bestimmten Fällen aber aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Umweltschutzes erlassen.
Zahlreiche Bereiche sollen von der Richtlinie ausgenommen werden - unter anderem das Gesundheitswesen, Sozialdienste, Bankgeschäfte, Rechtsanwälte und Notare, Verkehr (einschließlich Taxen, Nahverkehr und Hafendienste), audiovisuelle Medien, Leiharbeitsfirmen sowie Lotterien, Spielcasinos und Wetten. Ausgenommen sind auch "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse", wie zum Beispiel die Post oder Kommunikationsnetze.