SPD

Ortsverein Eickel

SPD Finanzen
Was kostet die Welt Ich mein ja nur!

Rechtliche Grundlage für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge ist die Finanzordnung der SPD. Dort werden auch das Verfahren bei Spenden und die Aufgaben des Kassierers und des Revisors festgelegt.

Finanzordnung 2005
ca. 172 KB

Organisationsstatut 2012 mit Finanzordnung
ca. 700 KB

Monatliche Mitgliedsbeiträge

Beitragstabelle

mit den erfolgten Anpassungen zu den Beiträgen befindet sich im § 1 der Finanzordnung.

Erläuterung:

Jedes Mitglied stuft sich im Rahmen der zutreffenden Gruppe selbst ein. Der jeweils erstgenannte Beitragswert stellt den erwarteten Mindestbeitrag dar.

Für Mitglieder ohne Einnahmen oder mit geringfügigem Einkommen (Schüler, Studenten, Bezieher von Arbeitslosenunterstützung etc.) beträgt der monatliche Beitrag 4,00 DM, ab 2002 2,50 €.

Ab dem 1.1.1995 erfolgt die notwendige Beitragskorrektur in Form einer Regelanpassung alle zwei Jahre auf dem ordentlichen Bundesparteitag. Die Beitragserhöhung soll sich an der jeweiligen wirtschaftlichen Situation orientieren. Die Mindestbeiträge werden nicht angepasst.

Wer Steuern zahlt, erhält die Hälfte seines Parteibeitrages vom Finanzamt zurück, da die zu zahlende Lohn- bzw. Einkommensteuer um die Hälfte des nachgewiesenen Parteibeitrages ermäßigt wird, darüber hinausgehende Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig).

Anpassung der Mitgliedsbeiträge zum 1.1.2003

Nach der Satzung unserer Partei werden die Mitgliedsbeiträge zum 1.1.2003 entsprechend der durchschnittlichen Steigerungsrate der Nettolöhne und -geholter des Jahres 2001 um 2,9 Prozent angepasst. Ausgenommen hiervon sind Mitglieder, die den Mindestbeitrag von 2,50 Euro zahlen.

Mitglieder, die sich nicht an der Beitragsanpassung beteiligen möchten, können bei ihrer Geschäftsstelle schriftlich widersprechen oder nach der Erhöhung auf den alten Beitrag senken. Kollektive Widersprüche/Beitragssenkungen sind nicht möglich. Grundsätzlich bleibt es beim Prinzip der Selbsteinschätzung eines Mitglieds.

Die SPD ist eine starke und erfolgreiche Organisation, weil sie sich nach wie vor auf ihre Mitglieder stützen kann.

Der erfolgreiche Bundestagswahlkampf hat es gezeigt: Gegen viele Widerstände, insbesondere von einzelnen Medien, und dank großem Einsatz der Genossinnen und Genossen vor Ort haben wir es aus eigener Kraft geschafft: Wir haben die Wahl gewonnen

Beiträge und Spenden unserer Mitglieder machen mehr als die Hälfte der Gesamteinnahmen aus, so haben wir ein stabiles finanzielles Fundament. Das brauchen wir auch, wenn wir auf Dauer konkurrenzfähig sein wollen - denn die Union und die FDP erzielen selbst in für sie politisch schlechten Zeiten sehr viel mehr Spenden, private und Unternehmerspenden.

Die Finanzierung einer Partei durch Mitgliedsbeiträge und Mitgliederspenden macht sie unabhängig von Einzelinteressen und von Einfluss auf die Politik durch große Spenden. Deshalb ist der Mitgliedsbeitrag für die SPD entscheidend.

Eine der größten Stärken der SPD ist ihre Präsenz vor Ort. In den Ortsvereinen und Unterbezirken liegt unsere Basis. Die Beitragserhöhung kommt vor allem den Bezirken, Unterbezirken und Ortsvereinen zugute, 85 Prozent der Beiträge und damit der Mehreinnahmen gehen dorthin.

Die SPD erhält ihre Unabhängigkeit auch durch sehr präzise Haushaltsführung. Als einzige Partei in Deutschland verfügt die SPD über ein Controllingsystem. Auf diese Weise konnten Preissteigerungen abgefangen werden. Die SPD hat ihre Organisation auf allen Ebenen gestrafft.

Auch der Parte i vorstand leistet seinen Sparbeitrag. Er gab für seinen Betriebshaushalt 2001 nicht mehr Geld aus als für das Jahr 2000, obwohl sich die Anforderungen, die sich u. a. aus der mediengerechten Darstellung von Politik ergeben, deutlich erhöht haben.

Dieser, von allen Gliederungen verfolgte Weg stößt allerdings zuweilen an seine Grenzen. Deshalb hat der Berliner Parteitag im Dezember 1999 die Dynamisierung der Beiträge beschlossen, d. h. die jährliche Erhöhung der Beiträge entsprechend der nominalen Steigerung des durchschnittlichen Nettoeinkommens, ermittelt durch das Statistische Bundesamt. Der Parteivorstand trifft die Festlegung. Er hat festgelegt: Die jährliche Erhöhung der Beiträge erfolgt zum 1.1. 2003 in Höhe von 2,9 Prozent. Mitglieder, die den Mindestbeitrag von 2,50 Euro zahlen, bleiben von der Erhöhung ausgenommen.

Damit steigt zum 1.1. 2003 der Mitgliedsbeitrag von zum Beispiel 4,00 Euro um l 2 Cent, der von 6,00 Euro um l 7 Cent und der Beitrag von 7,50 Euro um 22 Cent im Monat.

Die jährliche Anpassung verschafft uns eine solide finanzielle Basis, um die politische Arbeit in den kommenden Jahren zu gewährleisten. Wir setzen dabei auf unsere Mitglieder.

Weiter steigen zum 1.1. 2005 die Beiträge um 2 %.

Wie hoch ist der monatliche Mitgliedsbeitrag?

www.spd.de: 07. Februar 2012 • 14:49

Die SPD finanziert sich seit ihrer Gründung ganz überwiegend aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Und auch bei den Mitgliedsbeiträgen gilt das solidarische Prinzip. Das bedeutet: Genossinnen und Genossen, die über ein höheres Einkommen verfügen, zahlen einen höheren Beitrag als diejenigen, die weniger haben.

Der Parteitag der SPD hat zuletzt im Dezember 2011 die Mitgliedsbeiträge wie folgt festgelegt:

(1) Der monatliche Mitgliedsbeitrag für Mitglieder mit steuerpflichtigem Einkommen beträgt mindestens 5,00 Euro. Jedes Mitglied wählt im Rahmen seines Einkommens eine Beitragsstufe:

bis 1.000 € Monatseinkommen: Monatsbeitrag 5,00 €
bis 2.000 € Monatseinkommen: Monatsbeitrag 7,50 € | 15,00 € | 20,00 €
bis 3.000 € Monatseinkommen: Monatsbeitrag 25,00 € | 30,00 € | 35,00 €
bis 4.000 € Monatseinkommen: Monatsbeitrag 45,00 € | 60,00 € | 75,00 €
ab 4.000 € Monatseinkommen: Monatsbeitrag 100,00 € | 150,00 € | 250,00 € und mehr
 

(2) Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der von Bundestags- und Europaabgeordneten sowie von Regierungsmitgliedern erwartet wird, beträgt mindestens 250 Euro.

(3) Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der von Abgeordneten der Landtage oder der Bürgerschaften erwartet wird, wird von den Landesverbänden festgelegt.

(4) Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der von kommunalen und vergleichbaren Wahlbeamten erwartet wird, beträgt unter Bezug auf die Besoldungsgruppe mindestens: 50,00 € für A15 und A16 100,00 € für B1 und B2 150,00 € für B3 bis B6 200,00 € für B7 bis B9 250,00 € für B10 bis B11

(5) Für Mitglieder ohne Erwerbseinkommen, Pensionen, Renteneinkünfte oder vergleichbare Einkommen beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 2,50 Euro. Für Mitglieder, die zugleich einer anderen Partei angehören, die Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE) ist, beträgt der monatliche Beitrag 2,50 Euro, wenn sie ihre Beitragsverpflichtungen gegenüber dieser Schwesterpartei erfüllen.

(6) Der Jahresbeitrag für Gastmitglieder und Unterstützerinnen und Unterstützer beträgt 30 Euro, für Nur-Juso-Mitglieder 12 Euro.