SPD

Ortsverein Eickel

AfA
Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen
Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragenin der SPD

AfA
Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD

Link AfA Bundes-SPD

Link AfA Unterbezirk Herne

Grundsatz

Die AfA hat innerhalb der SPD eine wesentliche Funktion, die darin besteht, besondere Aufgaben in Partei und Öffentlichkeit wahrzunehmen. Sie steht den Vorständen der Partei beratend zur Seite. Der Schwerpunkt der AfA liegt in der Zielgruppenarbeit. In Betrieben und Verwaltungen tätige sozialdemokratische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bilden die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD.

Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft

  1. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben und Verwaltungen mit der Politik und den Zielen der Partei vertraut zu machen und die Partei durch die Gewinnung neuer Mitglieder zu stärken.

  2. Die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der politischen Willensbildung zur Geltung zu bringen und die politische Mitarbeit der Arbeitnehmer zu verstärken.

  3. Die aktive Mitarbeit der sozialdemokratischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten und Sozialorganisationen zu fördern.

  4. Die in Betrieben, Unternehmen und Verwaltungen gewählten Arbeitnehmervertretungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Aufbau der Arbeitsgemeinschaft

In Unterbezirken und Bezirken bzw. Landesverbänden werden Arbeitsgemeinschaften gebildet. Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich in Unterbezirken zusammen aus:

  • Mitgliedern der Betriebsgruppen, den Betriebsvertrauensleuten
  • Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten
  • SPD-Mitgliedern in den öffentlichen Gewerkschaftsvorständen
  • SPD-Mitgliedern, die hauptamtlich in Gewerkschaften tätig sind.

Die Arbeitsgemeinschaft in den Unterbezirken wählt mindestens alle zwei Jahre auf einer Arbeitnehmerkonferenz einen Vorstand. Das gleiche gilt für die Arbeitsgemeinschaft auf Bezirks- und Landesverbands- und Bundesebene.

Die Bezirks- bzw. Landesarbeitnehmerkonferenz besteht aus: den Delegierten der Arbeitsgemeinschaften der Unterbezirke, dem Vorstand der Bezirks- bzw. Landesarbeitsgemeinschaft, den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern für Arbeitnehmerfragen mit beratender Stimme, den vom Bezirks- bzw. Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft berufenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Gewerkschaften mit beratender Stimme.

Die Vorstände der AfA auf Unterbezirks-, Bezirks- und Landesebene führen mindestens vierteljährlich Zusammenkünfte durch. Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer für Arbeitnehmerfragen nehmen an diesen Vorstandssitzungen der Unterbezirke sowie der Bezirke und Landesverbände mit beratender Stimme teil.

Bundeskonferenz

Alle zwei Jahre findet eine Bundeskonferenz statt, die vom Bundesvorstand einberufen wird. Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft setzt sich zusammen aus: 300 von den Arbeitsgemeinschaften auf Bezirks- bzw. Landesverbandsebene gewählten Delegierten und dem Bundesvorstand sowie den Mitgliedern des Bundesausschusses mit beratender Stimme. Die Bundeskonferenz nimmt die Tätigkeitsberichte des Bundesvorstandes und des Bundesausschusses entgegen. Sie bestimmt die Richtlinien der künftigen politischen Arbeit. Ihr obliegt die Wahl des Bundesvorstandes und die Beschlussfassung über die Anträge. Antragsberechtigt zur Bundeskonferenz sind die Bezirke und Landesverbände sowie der Bundesvorstand.

Bundesausschuss

Der Bundesausschuss setzt sich zusammen aus: den Vorsitzenden bzw. deren Vertretern oder Vertreterinnen der Arbeitsgemeinschaften auf Bezirks- bzw. Landesverbandsebene, den Mitgliedern des Bundesvorstandes.

Mit beratender Stimme nehmen teil: Die Vertreterinnen und Vertreter der zentralen Betriebsausschüsse, die Referenten und Referentinnen für Arbeitnehmerfragen beim Parteivorstand, die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer für Arbeitnehmerfragen auf Bezirks- bzw. Landesverbandsebene.

Der Bundesausschuss wird durch den Bundesvorstand einberufen. Er tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Der Bundesausschuss ist vor Beschlüssen des Bundesvorstandes der Arbeitsgemeinschaft über grundlegende politische und organisatorische Entscheidungen zu hören. Er fördert die Zusammenarbeit der Bezirke und Landesverbände mit dem Bundesvorstand.