SPD

Ortsverein Eickel

17.01. BV Eickel

Sitzung der Bezirksvertretung Eickel

Liebe Genossinnen und Genossen,
liebe Bürgerinnen und Bürger von Eickel, dem westlichen Teil von Holsterhausen, Röhlinghausen und Wanne-Süd,

für den Bereich der SPD Ortsvereine Eickel, Holsterhausen, Röhlinghausen und Wanne-Süd im Stadtbezirk Eickel möchte ich auf die

Öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Eickel

hinweisen. Die Tagesordnung zeigt die Arbeit der von Ihnen gewählten BezirksvertreterInnen. Ich würde mich darüber freuen, wenn die zahlreichen Besucherstühle keinen Staub ansetzen.

Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Majchrzak-Frensel
  (Ortsvereinsvorsitzende)


T A G E S O R D N U N G

für die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
am Donnerstag, dem 17.01.2002, 16.00 Uhr
im Bürgersaal des Sud- und Treberhauses

Öffentlicher Teil

  1. Wahl eines 2. stellvertretenden Bezirksvorstehers/ einer 2. stellvertretenden Bezirksvorsteherin
    - Vorlage Nr. 2002.17 -
  2. Sicherung und Grünentwicklung des Lohofer Feldes
    Antrag der SPD-Fraktion vom 28.12.2001 -
    - Vorlage Nr. 2002.1 -
  3. Bericht und Diskussion über Mobilfunkanlagen in Eickel
    - Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.12.2002 -
    - Vorlage Nr. 2002.3 -
  4. Parksituation Eickeler Markt, Ärztehaus - Fitnessstudio
    - Anfrage des Bezirksverordneten Bontempi vom 03.01.2002 -
    - Vorlage Nr. 2002.10 -
  5. Kurzzeitparkplätze vor dem Haus Gelsenkircher Straße 135 (Arztpraxis)
    - Anfrage der Bezirksverordneten Boritzki vom 28.12.2002 -
    - Vorlage Nr. 2002.5 -
  6. Herzogstraße Fahrtrichtung Dorstener Straße / Innenstadt Eickel
    - Antrag der CDU-Fraktion vom 03.01.2002 -
    - Vorlage Nr. 2002.11 -
  7. Erneuerung der Straßen und Kanäle in der Siedlung Königsgrube
    - Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak-Frensel vom 28.12.2001 -
    - Vorlage Nr. 2002.7 -
  8. Wiederherstellung einer Grün- und Wegefläche im Königsgruber Park
    - Anfrage der Bezirksverordneten Boritzki vom 28.12.2002 -
    - Vorlage Nr. 2002.6 -
  9. Baumscheiben im Ortskern Eickel
    - Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak-Frensel vom 28.12.2001 -
    - Vorlage Nr. 2002.4 -
  10. Parkraumkonzept für den Ortskern Eickel
    - Antrag der SPD-Fraktion vom 28.12.2001 -
    - Vorlage Nr. 2002.2 -
  11. Bericht über den Sachstand des geplanten Ausbaus der L 639
  12. Instandsetzung von Gemeindestraßen in 2001 im Stadtbezirk Eickel
    Festlegung der Reihenfolge und Beschluss der Maßnahmen gemäß § 37 Abs. 1 c GO NW
    - Vorlage Nr. 2002.8 -
  13. Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

Nichtöffentlicher Teil

  1. Erwerb eines Grundstückes an der Eickeler Straße
    - Vorlage Nr. 2001.996 -
  2. Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

Weitere Informationen bei der Stadt Herne

... und mit dem TOP 3 hat die SPD-Fraktion schnell auf die Sorgen der Eickeler Bürgerinnen und Bürger reagiert:

Hightech-Sendemasten beunruhigen Anwohner
WAZ vom 12. Dezember 2001, M.H.

Der Mobilfunk und seine Folgen: Hightech-Sendemasten gehören spätestens seit Einführung zusätzlicher Handy-Frequenzen zum Stadtbild. Zwei neue - nicht die ersten - zieren das Mac Paper-Gebäude an der Herzogstraße. Sehr zum Unwillen der Anwohner, die Elektrosmog befürchten.

Mit einem bangen Blick betrachtet Christiane Schwarz seit Tagen das Treiben auf dem Dach des Hauses vis à vis ihrer Wohnung. "Das nimmt langsam überhand", klagt sie. "Wer weiß schon genau, ob die ausgesandten Funkwellen nicht unsere Gesundheit gefährden."

So wie Christiane Schwarz geht es vielen. Selbst die Wissenschaftler sind sich über mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den neu geschaffenen "Wellensalat" nicht einig. Nicht von der Hand zu weisen sind zum Beispiel bei Handys thermische und biologische Effekte durch Strahlung. "Ein spezifisches Krankenbild für elektromagnetische Felder gibt es jedoch nicht", wie Eduard David von der Universität Witten/Herdecke sagt. Auch das Bundesamt für Strahlenschutz sieht kein Gefährdungspotenzial. Die Grenzwerte, so ließ das BfS verlauten, seien ausreichend sicher.

Zwar hat die Stadt Herne die Errichtung von Sendemasten auf städtischen Gebäuden und Schulen untersagt, wie Pressesprecherin Jutta Daniel betont, bei Privatgebäuden wie im Fall der Herzogstraße sind der Stadt jedoch die Hände gebunden.

Erst ab 10 Meter Höhe sind die Masten überhaupt genehmigungspflichtig. Eine Standortbescheinigung, die das Einhalten der Mindestabstände im Radius von zehn Metern und zwei Metern in die Tiefe bestätigt, reicht aus. Für die Hausbesitzer bedeutet die Vermietung an die Betreiber eine lukratives Zusatzgeschäft in zum Teil fünfstelliger Höhe. Ein Deal ohne Reue, denn bislang wurde noch jede Privatklage vor Gericht abgeschmettert.

Lohofer Feld sorgt für hitzige Debatte
WAZ vom 18. Januar 2002, M.H.

Die Qual der Wahl hatten die Bezirksvertreter in Eickel. Es galt, einen neuen 2. stellvertretenden Bezirksvorsteher zu finden. Die Entscheidung fiel zwischen Hans-Dieter Schneider von der CDU sowie der ehemaligen Ratsfrau Maria Reinke (Grüne), die von der SPD vorgeschlagen wurde und mit 9 zu 8 Stimmen gewann.

Ging der Marsch in die Wahlkabine noch in aller Ruhe über die Bühne, sorgte der Antrag von Elisabeth Majchrzak-Frensel (SPD) auf Sicherung und Grünentwicklung des Lohofer Feldes für eine hitzige Debatte. Die SPD fordert darin die Verwaltung auf, innerhalb des Bebauungsplanverfahrens 112 ökologische Ziele zu verfolgen.

So solle das Lohofer Feld, derzeit landwirtschaftlich genutzt, im Sinne des Bodenschutzgesetzes als unbelastetes und unbebautes Areal erhalten bleiben. Mit dem Ziel, Erholungsflächen sowie naturnahe Sport- und Spielflächen für Kinder zu schaffen. Möglicherweise könne diese Fläche auch im Rahmen der Stadtgartenschau 2003 genutzt werden.

Ein Wunsch, dem Dr. Bodo Steiner, Leiter des Stadtplanungsamtes, nur bedingt folgen mochte. So werde der Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen turnusmäßig überprüft. "Die Ergebnisse liegen noch nicht vor", so Steiner, "deshalb sollte die Planung möglichst offen gestaltet werden. Den Vorwurf, eine Bebauung zu favorisieren, wollte Steiner nicht akzeptieren: "Ich fordere einzig und allein eine flexible Planung."

Bezirksvorsteher Horst Paulus schlichtete: "Wir beschließen hier keinen Bebauungsplan, sondern diskutieren Empfehlungen." Das Votum fiel einstimmig für den SPD-Antrag aus, denn "ob heute oder später werden wir Versiegelungen der Fläche nicht dulden", wie Elisabeth Majchrzak-Frensel betonte.

Unmut über Mobilfunknetze
WAZ vom 22. Januar 2002, M.H.s

Die Bürgerinnen und Bürger in Eickel sind über die ständige Zunahme von Mobilfunkanlagen im Stadtbezirk zunehmend beunruhigt. Bezirksvertreterin Elisabeth Majchrzak ließ deshalb das Thema auf die Tagesordnung setzen.

Die Beunruhigung angesichts der wachsenden Zahl von Sendemasten auf Eickeler Dächern kommt nicht von ungefähr: Die Menschen sind nicht informiert", monierte Elisabeth Majchrzak, weder über mögliche Gefahrenpotenziale, noch über die gesetzlichen Grundlagen der Installation."

Dr. Bodo Steiner, Leiter des Stadtplanungsamt, brachte etwas Licht ins Dunkel. Demnach wurde der Ausbau der Mobilfunknetze zuletzt massiv vorangetrieben. Im gesamten Bundesgebiet sei, so der Experte, von etwa 50.000 Sendestationen verteilt auf rund 35.000 Standorte auszugehen. Durch den Ausbau der UMTS-Netzen im Zuge der neuen Handy-Technologie sei mit zirka 40.000 zusätzlichen Stationen zu rechnen.

Fakt ist, dass die Planung und der Aufbau der Anlagen allein der Verantwortung der Netzbetreiber obliegt. Eine regelmäßige Beteiligung der Kommunen oder gar der Öffentlichkeit ist gesetzlich nicht vorgesehen", so Dr. Steiner. Einen Hoffnungsschimmer gibt es: Aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung zwischen den Betreibern und den kommunalen Spitzenverbänden werden seit kurzem die Kommunen über Neuinbetriebnahmen informiert. Auch in Eickel suchte ein Betreiber das Gespräch. Künftig sind wir zumindest über neue Standorte informiert", sagte Dr. Steiner.

Schranke soll Parkchaos auflösen
WAZ vom 23. Januar 2002, M.H.

Die Parkplatznot am Eickeler Markt ist und bleibt ein Dauerbrenner im Stadtbezirk. Ingo Bontempi (CDU) machte das heiße Eisen bei der Sitzung erneut zum Thema.

Zur Erinnerung: Bislang wurde der private Parkplatz hinter dem Ärztehaus nur spartanisch genutzt. Während sich die Pkw der Besucher, auch die es Fitness-Centers und der Rechtsanwaltskanzleien, auf der Straße stauten, standen auf dem ehemaligen Coop-Parkplatz etliche der etwa 50 Stellplätze leer. Ein Unding, wie Bontempi auf der Sitzung erklärte.

Ein unlängst geführtes Gespräch zwischen Bauherr und Verwaltung sollte Abhilfe schaffen. Gesagt, getan. Wie Miriam ten Busch, stellvertretende Stadtamtsleiterin für Bauordnung, erklärte, habe man eine für alle Beteiligten zufrieden stellende Lösung gefunden.

War der Parkplatz bislang mit einem Zaum umgeben, wird bis zum 2. Februar dieses Jahres eine Schranke etabliert. Während die Besucher künftig freie Zufahrt gewährt bekommen, müssen sie sich bei Verlassen des Areals eine besondere Chip-Karte im Ärztehaus, im Fitness-Studio oder auch in den Kanzleien besorgen, um den Parkplatz wieder verlassen zu können. Eine freiwillige Vereinbarung, mit der Horst Paulus, Bezirksvorsteher in Eickel, bestens leben kann: Das dürfte die angespannte Parkplatzsituation vor Ort zumindest entschärfen."

Die eigentliche Gefahr geht vom Handy selbst aus
WAZ-Lokalausgabe Duisburg vom 09. Januar 2002,
Martin Kleinwächter

Mobilfunk und elektromagnetische Strahlung: Gespräch mit dem Physiker Rainer Kindel vom Landesumweltamt Magnetismus und Elektrik im Wechsel.

Setzt man einen Raum zwei entgegen gesetzten elektrischen Polen aus, die ihre Ladungen, positiv oder negativ, verändern, dann würde jedes elektrische Teilchen, das diesem Wechselspiel zwischen beiden Polen ausgesetzt ist, hin und her bewegt. Solche sich ändernden elektrischen Ladungen erzeugen magnetische Felder, die ihrerseits wieder elektrische Felder hervor rufen. Dieses Wechselspiel setzt sich mit Lichtgeschwindigkeit, 300.000 Kilometer pro Sekunde, fort. Es wird als elektromagnetische Wellen bezeichnet, ihre Ausbreitung als elektromagnetische Strahlung. Während Wechselstrom seine Ladung nur 50mal pro Sekunde wechselt, liegt kosmische Strahlung bei milliardenfachen Wechseln pro Sekunde.

Erst ab 10.000 Ladungswechseln pro Sekunde verfügen elektromagnetische Wellen über die Eigenschaft, abstrahlen zu können. Dazu erforderlich sind Antennen. Früh nutzbar gemacht wurde diese Eigenschaft durch das Radio. Ultra-Kurz-Wellen-Radios (UKW) etwa arbeiten mit 100 Mio. Ladungswechseln pro Sekunde, Funkgeräte, zum Beispiel bei der Polizei, mit 72 Mio. Je höher die Frequenz, desto mehr Informationen können auf diesem Weg übertragen werden. Das Fernsehen etwa arbeitet schon mit 500 Mio. Ladungswechseln pro Sekunde, Handys mit 900 Mio. bis zwei Milliarden Ladungswechseln, und in der Satelliten-Navigation werden bereits Frequenzen von mehr als zehn Milliarden erreicht.

In wenigen Jahren haben Mobiltelefone, Handys genannt, einen Siegeszug angetreten. Heute gibt es in Deutschland bereits mehr Mobilfunk-Anschlüsse als Festnetz-Telefone. Der Aufbau der dafür erforderlichen örtlichen Sendemasten hat im Duisburger Süden erstmals in Mündelheim zu Protesten aus der Bevölkerung geführt. Wir sprachen mit dem Physiker Rainer Kindel vom Landesumweltamt in Essen über die Problematik.

Jeder möchte ein Handy haben, aber niemand eine Basisstation, sagt Kindel. Dabei gehe, praktisch gesehen, von den Mobiltelefonen eine viel höhere Strahlenbelastung aus als von den örtlichen Sendemasten.

Dass man mit Hilfe elektromagnetischer Strahlung künftig auch Computer steuern kann, liegt daran, dass damit große Mengen von Informationen übertragen werden können. Die Strahlung selbst, so Kindel, enthält nur Energie, aber keine Informationen. Ein elektronischer Kniff führt dazu, dass damit aber auch Informationen transportiert werden können: Die Schwingungs-Eigenschaften der so genannten Trägerwelle, beschreibt es der Physiker, werde gezielt verändert, um diese Funktion übernehmen zu können. Im Empfangsgerät selbst interessieren dann nur noch diese besonderen Schwingungs-Eigenschaften, aus denen die Informationen abgeleitet werden.

Der Energiegehalt elektromagnetischer Wellen wird als Feldstärke bezeichnet, das ist die Stärke der Schwingungen. Sie wird in Volt pro Meter gemessen. Mit zunehmender Entfernung sinkt die Feldstärke, und zwar überproportional zur zurück gelegten Entfernung. Beträgt die Feldstärke eines Senders in sieben Metern Entfernung von der Antenne zum Beispiel noch 58 Volt pro Meter, so lässt sich für die doppelte Entfernung, also für 14 Meter, nur noch ein Viertel der Feldstärke, etwa 14,5 Volt pro Meter errechnen, für die fünffache Entfernung von 35 Metern gar nur noch ein Fünfundzwanzigstel dieser 58 Volt pro Meter, das sind 2,3 Volt pro Meter.

Mauern können solche Strahlung abschirmen oder dämpfen. Sie kann ganz geschluckt oder auch reflektiert werden, also ihre Ausbreitungsrichtung ändern. Rundfunksender, sagt der Physiker, strahlen typischerweise in alle Richtungen ab, weil ihre Strahlung breit gestreut und überall empfangen werden solle. Dazu seien allerdings enorm hohe Senderleistungen, bis zu eine Million Watt, erforderlich. Die Feldstärke solcher Sender könne 700 Volt pro Meter in zehn Metern Abstand vom Sendemast erreichen. Rainer Kindel: Solche Sendeanlagen, wie zum etwa der für das Ruhrgebiet zuständige Sender Langenberg, seien deshalb großflächig abgeschirmt. Selbst Radiosender würden noch mit Leistungen von rund 100.000 Watt und Feldstärken von 200 Volt pro Meter arbeiten.

Das Mobilfunknetz dagegen ist wabenartig aufgebaut. Nach Angaben von Rainer Kindel hat das seinen Grund darin, dass die Politik dafür den Wettbewerb vieler Betreiber vorgesehen habe, die deshalb alle eigene Anlagen vorhalten würden. Eine Basis-Station versorge die Netz-Teilnehmer in der näheren Umgebung. Für den Sender von E-Plus in Mündelheim hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post einen Sicherheitsabstand von 6,95 Metern errechnet. Kindel: Das bedeutet, dass die Strahlung von dieser Entfernung vom Sender aus nach allen heutigen Erkenntnissen der weltweiten Forschung für den Menschen keine Gefährdung mehr bedeutet. Von dieser Entfernung an werde der für Sendeanlagen des E-Netzes geltende Grenzwert für die Feldstärke von 58 Volt pro Meter unterschritten.

Mobilfunk-Sender haben nach Angaben von Kindel die Besonderheit, nur in eine Richtung abzustrahlen. Deshalb seien in der Regel auch vier Antennen nötig, um alle Himmelsrichtungen zu erreichen. Die Strahlung trete über die Höhe der gesamten Antenne keulenförmig aus, also mit Ausbuchtungen nach oben und nach unten, verlaufe dann aber stark gebündelt. In Gegenrichtung der so genannten Hauptstrahlrichtung sowie nach oben und unten werde so gut wie nicht abgestrahlt. Deshalb sei bei Personen, die sich unterhalb einer solchen Antenne aufhalten würden, auch keine nennenswerte Strahlenbelastung anzunehmen. Kindel: Wir haben in Wohnungen, über denen, auf den Dächern, solche Antennen montiert sind, Feldstärken von einem Volt gemessen. Bei den möglichen Gefährdungen durch Strahlung unterscheidet Rainer Kindel die thermische von der athermischen Belastung. Alle heutigen Sicherheits-Maßnahmen würden der thermischen Belastung gelten, weil die athermischen Auswirkungen, Schlafstörungen etwa, noch nicht hinreichend erforscht seien.

Sendeanlagen, die, wie beim Fernsehen, mit bis zu einer Million Watt Leistung arbeiten würden, könnten beim Menschen, so der Physiker, Verbrennungen hervor rufen. Deshalb sei der Zutritt dazu auch nur Bediensteten erlaubt. Von Mobilfunk-Sendern, die mit Leistungen von zehn bis 50 Watt arbeiten würden, gingen nur noch geringe Erwärmungen aus. Grenzwert für die Belastung des menschlichen Körpers sei die spezifische Absorptions-Rate (SAR). Sie lege für den ganzen menschlichen Körper 0,4 Watt pro Kilo als Mittelwert fest, für einzelne Körperteile, etwa den Kopf, zwei Watt pro Kilo. Sehr gute heutige Geräte weisen einen SAR-Ganzkörper-Wert von 0,25 Watt auf, so Kindel.

Trotzdem gehe die höchste Strahlenbelastung für den Menschen vom Handy selbst aus, nicht vom zugehörigen Sender. Kindel: Bei Handys wurden Feldstärken, direkt am Ohr, von 30 bis 40 Volt gemessen. Die Basis-Station dagegen weise in 14 Metern Entfernung, und auch nur in der Höhe, in der sie montiert sei, also in Dach-Höhe, eine Feldstärke von 14,5 Volt pro Meter auf.

Mobilfunk-Grenzwerte
Juristisch alles im grünen Bereich
Stiftung Warentest 4/2002

Juristisch ist der Fall jetzt endgültig klar: Die Grenzwerte für die Abstrahlung von Mobilfunkantennen sind ausreichend. Sie müssen nicht verschärft werden. Die Vermutung, dass auch bei Einhaltung der Bestimmungen Gesundheitsschäden verursacht werden können, begründet keine Pflicht zur Verringerung der Werte. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az. 1 BvR 1676/01).

Baugenehmigung bleibt bestehen

Geklagt hatte der Nachbar einer geplanten Mobilfunkantenne. Er hielt die Baugenehmigung für rechtswidrig, obwohl die Anlage die Grenzwerte einhielt. Die im internationalen Vergleich hohen deutschen Grenzwerte schließen Gesundheitsgefahren nicht sicher genug aus und seien daher verfassungswidrig, argumentierte er. Schon Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht wiesen die Klage ab.

Gefahren nicht nachweisbar

Die Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile hat das Bundesverfassungsgericht gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Über die Höhe von Grenzwerten entscheide die Regierung. So lange sie nicht handfeste wissenschaftlichen Erkenntnisse übergehe, sei die Entscheidung rechtlich nicht zu beanstanden, begründeten die Verfassungsrichter ihren Beschluss, sich mit der Sache nicht näher zu befassen.

Vorsorge ist Regierungssache

Die hochfrequenten Wellen zur Übertragung von Mobilfunk sind in den Verdacht geraten, auch schon bei geringen Sendeleistungen gefährlich zu sein. Doch bislang fanden die Wissenschaftler in aller Welt noch keinen eindeutigen Nachweis. Eine rechtliche Pflicht des Staates, angesichts der Ungewissheit die Grenzwerte sicherheitshalber zu senken, gebe es nicht, stellten die Verfassungsrichter klar. Ob und in welchem Maße Vorsorge zu treffen ist, sei eine politische Entscheidung. Richter könnten sie nicht treffen.

Genehmigung für Wohngebiete

In Wohngebieten brauchen Mobilfunkanbieter allerdings selbst für kleine Sendeanlagen auf Hausdächern eine förmliche Baugenehmigung. So hat es zuletzt noch einmal der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt (Az.: 8 S 2748/01). Bislang verzichten die meisten Behörden auf das aufwändige und kostspielige Genehmigungsverfahren. Grund für die Genehmigungspflicht sind aber nicht mögliche Gesundheitsgefahren, sondern baurechtliche Fragen wie die Erhaltung des Ortsbildes oder der gewerbliche Charakter der Nutzung. Solange alle Vorschriften eingehalten werden, haben Mobilfunkanbieter einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung. In Einzelfällen allerdings kann das Baurecht ihnen einen Strich durch die Rechnung machen.